Warum ist der Teilschritt wichtig?
Die Digitalisierung muss mit den Anforderungen zu Datenschutz, Aufbewahrungsfristen usw. korrespondieren, um die Beweiskraft der Buchführung zu gewährleisten. Die geordnete und sichere Verfahrensdokumentation zur Belegablage wird deshalb im Folgenden thematisiert.
Was ist im Teilschritt konkret zu tun?
Unternehmen können sich in diesem Teilschritt inhaltlich über die Verfahrensdokumentation nach den GoBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff, BMF-Schreiben vom 14.11.2014) informieren sowie das vorliegende Muster aufgreifen und ggf. auf eigene Anforderungen anpassen.
Welche Instrumente/Methoden helfen mir bei der Umsetzung?
Es werden Grundlagen, Leitfragen sowie Hinweise zum Softwareeinsatz bei der Verfahrensdokumentation aufgeführt. Zum Abschluss wird das Muster der AWV e. V. zur Belegablage vorgestellt.
Wo finde ich weiterführende Informationen?
Da das hier vorgestellte Muster nicht das ersetzende Scannen von Papierbelegen berücksichtigt, wird zusätzlich die „Muster-Verfahrensdokumentation zur Digitalisierung und elektronischen Aufbewahrung von Belegen inkl. Vernichtung der Papierbelege“ der BStBK (Bundessteuerkammer) und DStV (Deutscher Steuerberaterverband) empfohlen.
Eine Liste mit Dokumenten, die üblicherweise Belegcharakter haben, findet sich im Leitfaden des BITKOM zum elektronischen Datenzugriff.
Wie geht es weiter?
Im Folgenden geht es um die Vermeidung unbeabsichtigter Nebenfolgen.
Die gesamten Informationen zum Teilprozessschritt
Sie finden alle Informationen zum Teilprozessschritt in einem PDF.